Reglement 

1. Allgemeines Vereinsmaterial

Kosten, welche aus unsorgfältigem Behandeln oder Verlust des Vereinsmaterials entstehen, gehen zu Lasten des Mitgliedes.

2. Uniformen

  1. Jedes Mitglied erhält beim Eintritt ins Korps der JMP eine komplette Uniform.
  2. Wird für einen Auftritt das Tragen der Uniform angeordnet, so sind dazu ein weisses Hemd, schwarze Socken und einfarbige, schwarze Schuhe zu tragen.
  3. Die Uniform ist sorgfältig zu tragen. Sie darf nur im Fachgeschäft (Kleiderreinigung) gereinigt werden.
  4. Wird eine Uniform infolge Austausch oder Austritt aus der JMP zurückgegeben, so ist sie vor der Rückgabe chemisch reinigen zu lassen.

3. Instrumente

  1. Jedes Mitglied der JMP erhält das ihm zugeteilte Instrument leihweise zur Verfügung gestellt (ausser Perkussionsinstrumente), sofern es nicht im Besitz eines eigenen Instrumentes ist.
  2. Die Instrumente sind sorgfältig zu behandeln und gemäss Instruktionen des Instrumentenverwalters und Lehrers zu pflegen. Kosten, die aus normalen Abnützungen der Instrumente, welche leihweise abgegeben oder Eigentum des Mitgliedes sind, entstehen, übernimmt die JMP. Die Kostenaufteilung bei einer Reparatur wird durch den reparierenden Fachmann vorgeschlagen.
  3. Bei Austausch oder Austritt aus der JMP muss das Instrument gereinigt und in tadellosem Zustand abgegeben werden. Reparaturkosten, welche zu Lasten des Mitgliedes gehen, können nachgefordert werden.

4. Proben/Auftritte

  1. Die Probendaten und Probenzeiten werden mittels Probenplan den Mitgliedern mitgeteilt.
  2. Der Besuch der Proben ist obligatorisch.
  3. Die Mitglieder sollen vorbereitet zur Probe erscheinen. Dazu erwarten wir, dass sich die Mitglieder mit regelmässigem allgemeinem Üben musikalisch „fit“ halten.
  4. Während der Proben erwarten wir, dass das Mitglied sich diszipliniert und aufmerksam verhält.
  5. Pünktlichkeit ist unbedingt notwendig. Das Mitglied soll bei Probebeginn spielbereit sein.
  6. Das Aufstellen und Abräumen von Stühlen und Notenständern ist Sache des Mitgliedes. Es wird darauf geachtet, dass man sich kameradschaftlich hilft.
  7. Die Auftritte werden mittels speziellem Aufgebot den Mitgliedern mitgeteilt.
  8. Die Teilnahme an den Auftritten ist obligatorisch
  9. Während den Auftritten erwarten wir von den Mitgliedern diszipliniertes Verhalten und volle Aufmerksamkeit. Den Mitgliedern unter 18 Jahren ist der Genuss von alkoholischen Getränken untersagt.
  10. Bei Reisen und Übernachtungen sind die Anweisungen der Reisebegleitung unbedingt zu befolgen.

5. Versicherung

Die Jugendmusik ist im Besitz einer Haftpflichtversicherung, welche Schäden Dritter übernimmt, die aus dem Betrieb der Jugendmusik während der Vereinsanlässe (Proben, Auftritte) verursacht werden.